FORMULARE

Folgende Unterlagen benötigst Du zusätlich zur Beantragung:

  • Gültigen Personalausweis bzw. Pass
  • Aktuelles biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
  • Sehtestbescheinigung im Original (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis der Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs im Original

Wichtig:
Der Prüfauftrag ist nur ein Jahr lang nach Erteilung gültig; er kann einmalig vor Ablauf des Jahres auf Antrag gebührenpflichtig um ein weiteres Jahr verlängert werden. Die Praktische Prüfung muss innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung erfolgreich abgelegt werden. Ansonsten verliert sie ihre Gültigkeit.

Fahrschulwechsel

Folgendes musst Du beim Wechsel beachten:

  • Übersendung Deiner Führerscheinakte an die neue zuständige Prüfstelle (nur bei Umzung in anderen Landkreis)
  • Fahrschulwechsel der Prüfstelle (TÜV / Dekra / etc.) melden
  • Ausbildungsnachweise über die theoretische Ausbildung (außer theorethische Prüfung bereits bestanden)
  • Nachweise der geleisteten Fahrten

Rechtliche Grundlage:
Du musst die Ausbildung nicht bei der Fahrschule fortsetzen, bei der Du einen Ausbildungsauftrag oder Ausbildungsvertrag unterschrieben hast. Auf der Rückseite Deines Ausbildungsvertrages sollten die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fahrschule“ ausgedruckt sein. Unter „Kündigung des Vertrages“ sind die Bedingungen für eine Kündigung des Ausbildungsvertrages ausgedruckt. Die Fahrschule kann nur dann den Vertrag kündigen, wenn hierfür besondere Gründe vorliegen. Du kannst jederzeit ohne Angabe von Gründen den Ausbildungsvertrag kündigen.

Downloads:

Formular für Fahrschulwechsel